15.10.2020, 20:02
BMF zu einer Covid-19-Bonus-Lohnart-Frage
Auf die Frage eines Softwareherstellers, ob man in Verbindung mit der Bezahlung eines Covid-19-Bonus
1. eine neue Lohnart anlegen darf,
2. die jedoch auf dem Lohnkonto "im Bereich des § 3 EStG 1988 angesiedelt ist",
antwortete die Finanzverwaltung, dass dies kein Problem darstellte.
Auf die Frage eines Softwareherstellers, ob man in Verbindung mit der Bezahlung eines Covid-19-Bonus
1. eine neue Lohnart anlegen darf,
2. die jedoch auf dem Lohnkonto "im Bereich des § 3 EStG 1988 angesiedelt ist",
antwortete die Finanzverwaltung, dass dies kein Problem darstellte.