30.09.2021, 10:45
Liebes Forum,
bitte um Hilfe bei folgender Frage,
Lt. KV heißt es:
"...Jahresremuneration in der Höhe von 230 % des im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegten Mindestmonatslohnes, jedoch maximal bis zur Höhe des tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohnes für die Normalarbeitszeit. Die Berechnungsbasis für die Jahresremuneration von AN, deren Verdienst den kollektivvertraglichen Mindestlohn um weniger als 15 % übersteigt, bildet der Durchschnitt der letzten 12 vollen Kalendermonate..."
Meine Frage ist was versteht man unter dem tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohnes für die Normalarbeitszeit? Verstehe ich das richtig, dass Überstunden/Überstundenzuschläge nicht dazugehören, sämtliche anderen Zuschläge (Nacht, Feiertag, 6.AT) hingegen schon?
bitte um Hilfe bei folgender Frage,
Lt. KV heißt es:
"...Jahresremuneration in der Höhe von 230 % des im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegten Mindestmonatslohnes, jedoch maximal bis zur Höhe des tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohnes für die Normalarbeitszeit. Die Berechnungsbasis für die Jahresremuneration von AN, deren Verdienst den kollektivvertraglichen Mindestlohn um weniger als 15 % übersteigt, bildet der Durchschnitt der letzten 12 vollen Kalendermonate..."
Meine Frage ist was versteht man unter dem tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohnes für die Normalarbeitszeit? Verstehe ich das richtig, dass Überstunden/Überstundenzuschläge nicht dazugehören, sämtliche anderen Zuschläge (Nacht, Feiertag, 6.AT) hingegen schon?