06.01.2022, 15:28
Reisebüroangestellte – KV-Abschluss per 1.4.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen werden per 1. April 2022 um 2,9 % er-höht
Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
Jede® Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist.
Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.
Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.
Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.
Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.
Im Vorfeld wurden in mehreren Arbeitsgruppengesprächen Präzisierungen und Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart, insbesondere bei den Punkten Weiterbildungsreisen, Reisebegleiter/Reiseleiter und Dienstverhinderungen. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1.1.2022. Die Sozialpartner sind übereingekommen, spätestens im März 2022 die Gespräche über die Modernisierung des Kollektivvertrags weiterzuführen.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen werden per 1. April 2022 um 2,9 % er-höht
Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.
Jede® Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist.
Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.
Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.
Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.
Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.
Im Vorfeld wurden in mehreren Arbeitsgruppengesprächen Präzisierungen und Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart, insbesondere bei den Punkten Weiterbildungsreisen, Reisebegleiter/Reiseleiter und Dienstverhinderungen. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1.1.2022. Die Sozialpartner sind übereingekommen, spätestens im März 2022 die Gespräche über die Modernisierung des Kollektivvertrags weiterzuführen.