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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 1/2022
#1
Reisebüroangestellte – KV-Abschluss per 1.4.2022


Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.

Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen werden per 1. April 2022 um 2,9 % er-höht

Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht.

Jede® Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist.

Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.

Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.

Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.

Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.

Im Vorfeld wurden in mehreren Arbeitsgruppengesprächen Präzisierungen und Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart, insbesondere bei den Punkten Weiterbildungsreisen, Reisebegleiter/Reiseleiter und Dienstverhinderungen. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1.1.2022. Die Sozialpartner sind übereingekommen, spätestens im März 2022 die Gespräche über die Modernisierung des Kollektivvertrags weiterzuführen.
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