12.12.2018, 12:56
Ein Klient möchte einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen der bereits in der regulären Alterspension ist.
Muss ein solcher Mitarbeiter im Folgejahr mit einer Nachforderung der GKK rechnen
(wie jeder andere, der noch nicht in Pension ist)?
Wir sind uns da nicht sicher.
Danke für Ihre Rückmeldungen.
Manfred Haslinger
Muss ein solcher Mitarbeiter im Folgejahr mit einer Nachforderung der GKK rechnen
(wie jeder andere, der noch nicht in Pension ist)?
Wir sind uns da nicht sicher.
Danke für Ihre Rückmeldungen.
Manfred Haslinger