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2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis
#1
2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis

Quelle: Magazin DG-Service Nr. 4/2021, Seite 20


Frage 1:

Welche Verrechnungsgrundlage ist auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) anzugeben, wenn bei 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug - neben der Betrieblichen Vorsorge – zusätzlich noch Sonderzahlungen gemeldet werden?

Antwort zu Frage 1:

Bitte übermitteln Sie in diesem Fall eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV“.

Hinweis: 
Bei einem 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug ohne Sonderzahlung ist eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „BV-Verrechnung mit Zeit in der BV“ zu übermitteln.


Frage 2:

Wie erfolgt die korrekte Übermittlung einer mBGM, wenn noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist? Welche Felder müssen befüllt werden?

Antwort zu Frage 2:

Falls noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, ist diese zeitgleich mit der Erstattung der Anmeldung mittels der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zu beantragen.
Die Versicherungsnummer wird über das SV-Clearingsystem zurückgemeldet.
Fehlt bei Übermittlung der mBGM noch die Rückmeldung der Versicherungsnummer, muss im Feld „Referenznummer der VSNR-Anforderung“ der Referenzwert der Versicherungsnummer Anforderung angegeben werden. Das Feld „Versicherungsnummer“ bleibt in diesem Fall leer.

Tipp:
Die Abfrage einer Versicherungsnummer ist über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) möglich. Mit der WEBEKU-Funktion „Versicherungsnummer abfragen“ kann jederzeit überprüft werden, ob bereits eine Versicherungsnummer vorhanden ist.
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