13.04.2022, 11:28
Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...7937eb9fc5
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...7937eb9fc5