28.04.2022, 11:33
Lieber Herr Kurzböck,
in unserem Verein werden Werkverträge (GSVG versichert) in freie Dienstverträge (ASVG versichert) umgewandelt.
Es geht um Dolmetscher:innen (freies Gewerbe).
Eine Dolmetscherin hat ein freies Gewerbe angemeldet, sie arbeitet als freie Dienstnehmerin nur mehr in unserem Verein.
Muss sie nun das Gewerbe abmelden? Damit sie nicht mehr bei der SVS versichert ist?
Auf der Webseite der SVS steht:
"Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle."
Vielen Dank im Voraus,
Ingrid Neissl
in unserem Verein werden Werkverträge (GSVG versichert) in freie Dienstverträge (ASVG versichert) umgewandelt.
Es geht um Dolmetscher:innen (freies Gewerbe).
Eine Dolmetscherin hat ein freies Gewerbe angemeldet, sie arbeitet als freie Dienstnehmerin nur mehr in unserem Verein.
Muss sie nun das Gewerbe abmelden? Damit sie nicht mehr bei der SVS versichert ist?
Auf der Webseite der SVS steht:
"Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle."
Vielen Dank im Voraus,
Ingrid Neissl