02.06.2022, 08:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2022, 09:51 von Muck Manuela.)
Wie wird der Verlust bei untenstehendem Sachverhalt berücksichtigt.
steuerrechtlicher Gewinn 2019 € 70.000
steuerrechtlicher Verlust 2020 € 5.000
Verlustvorträge € 200.000
der Gewinn wurde in 2019 "normal" versteuert (25% wurden versteuert, 75% vom VV abgezogen)
Verlustvortrag € 200.000
Verbrauch 2019 € 52.500
verbl.Verlustvortrag € 147.500
Beim KÖSt-Bescheid 2020 wurde der Verlust 2020 wieder neutralisiert bzw. hinzugerechnet, da unser Stb den Verlust in 2019 verwertet hat.
wie wirkt sich jetzt der rückwirkende Verlustrücktrag aufgrund der COVID-19 Verlustberücksichtigungs-VO aus?
steuerrechtliche Gewinn 2019 € 70.000
Verlustrücktrag 2020 - € 5.000
€ 65.000 von diesen sind dann 25% zu versteuern
Muss bzw. darf ich den Verlust über € 5.000 auch noch zum Verlustvortrag dazuaddieren?
Verlustvortrag € 200.000
+Verlust 2020 € 5.000
€ 205.000 und dann rechne ich 75% von 65.000 weg?
dann würde noch ein Verlustvortrag von € 156.250 verbleiben.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Manuela
steuerrechtlicher Gewinn 2019 € 70.000
steuerrechtlicher Verlust 2020 € 5.000
Verlustvorträge € 200.000
der Gewinn wurde in 2019 "normal" versteuert (25% wurden versteuert, 75% vom VV abgezogen)
Verlustvortrag € 200.000
Verbrauch 2019 € 52.500
verbl.Verlustvortrag € 147.500
Beim KÖSt-Bescheid 2020 wurde der Verlust 2020 wieder neutralisiert bzw. hinzugerechnet, da unser Stb den Verlust in 2019 verwertet hat.
wie wirkt sich jetzt der rückwirkende Verlustrücktrag aufgrund der COVID-19 Verlustberücksichtigungs-VO aus?
steuerrechtliche Gewinn 2019 € 70.000
Verlustrücktrag 2020 - € 5.000
€ 65.000 von diesen sind dann 25% zu versteuern
Muss bzw. darf ich den Verlust über € 5.000 auch noch zum Verlustvortrag dazuaddieren?
Verlustvortrag € 200.000
+Verlust 2020 € 5.000
€ 205.000 und dann rechne ich 75% von 65.000 weg?
dann würde noch ein Verlustvortrag von € 156.250 verbleiben.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Manuela