22.08.2019, 14:32
Ein BÖB Mitglied hat folgende Anfrage an uns geschickt:
Ich habe diesen bei Sonstigen Einkünften / Funktionseinkünften vom Land OÖ ( Zum Beispiel für Fahrschulprüfungen)
mit 13 % und mit € 3.900 in Abzug gebracht.
Das Finanzamt hat im Bescheid diesen nicht anerkannt mit folgender Begründung :
Der Gewinnfreibetrag kann nur bei betrieblichen Einkunftsarten berücksichtigt werden und nicht bei den sonstigen Einkünften.
Bitte um Beantwortung durch den Kollegenkreis.
Günter Hendrich, BÖB
Ich habe diesen bei Sonstigen Einkünften / Funktionseinkünften vom Land OÖ ( Zum Beispiel für Fahrschulprüfungen)
mit 13 % und mit € 3.900 in Abzug gebracht.
Das Finanzamt hat im Bescheid diesen nicht anerkannt mit folgender Begründung :
Der Gewinnfreibetrag kann nur bei betrieblichen Einkunftsarten berücksichtigt werden und nicht bei den sonstigen Einkünften.
Bitte um Beantwortung durch den Kollegenkreis.
Günter Hendrich, BÖB