15.09.2023, 12:35
Liebes Forum,
leider wende ich mich erneut mit einer Frage an euch.
Der DG hat im 3. Gründungsjahr zum ersten Mal DN eingestellt, daher nur für 3 DN die Befreiungen gem. NeuFöG. Gesamt hat der DG 4 Beschäftigte.
Für den 4. DN ist er demnach voll DB und DZ-pflichtig. Wenn die Lohnsumme des Unternehmens für DB und DZ gemessen wird, liegt diese unterhalb der Freigrenze für DB, DZ und es würde daher auch für diesen 4. DN kein DB und DZ abgeführt werden. Bei der KommSt liegt der DG aber über der Freigrenze, da ja die KommSt eh bereits seit Beginn für alle 4 DN anfällt.
Wird trotzdem kein DB und DZ berechnet, da er mit DB und DZ unter der Freigrenze liegt, weil die anderen 3 DN alle DB und DZ befreit sind aufgrund des NeuFöGs, obwohl er mit der KommSt klar über die Freigrenze kommt?
Vielen herzlichen Dank!!
leider wende ich mich erneut mit einer Frage an euch.
Der DG hat im 3. Gründungsjahr zum ersten Mal DN eingestellt, daher nur für 3 DN die Befreiungen gem. NeuFöG. Gesamt hat der DG 4 Beschäftigte.
Für den 4. DN ist er demnach voll DB und DZ-pflichtig. Wenn die Lohnsumme des Unternehmens für DB und DZ gemessen wird, liegt diese unterhalb der Freigrenze für DB, DZ und es würde daher auch für diesen 4. DN kein DB und DZ abgeführt werden. Bei der KommSt liegt der DG aber über der Freigrenze, da ja die KommSt eh bereits seit Beginn für alle 4 DN anfällt.
Wird trotzdem kein DB und DZ berechnet, da er mit DB und DZ unter der Freigrenze liegt, weil die anderen 3 DN alle DB und DZ befreit sind aufgrund des NeuFöGs, obwohl er mit der KommSt klar über die Freigrenze kommt?
Vielen herzlichen Dank!!