15.03.2024, 10:22
A) Asphaltierer, Schwarzdecker, Abdichter W - KV-Abschluss per 1.5.2024
B) Internationale Schlafwagen- und Touristikges. - KV-Abschluss per 1.12.2023
C) Ledererzeugende Industrie - Angestellte- KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
D) Ledererzeugende Industrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
E) Telekom-Unternehmen - KV-Abschluss per 1.1.2024 - mit Mitarbeiterprämie
F) Winzergenossenschaften NÖ - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,6 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 7,7 %
- Neuer Mindestlohn: € 2.499,28
B) Internationale Schlafwagen- und Touristikges. - KV-Abschluss per 1.12.2023
- IST-Lohnerhöhung um 8,3 bis 9,7 %
- Mindestens 190 € ab 1. Dezember 2023
- Die unteren und mittleren Einkommen in einem Jahr um bis zu 30 % erhöht!
- Anhebung diverser valorisierbarer Nebenbezüge wie z.B. Sonn- und Feiertagsund Nachtarbeitszulage um 8,3 %
C) Ledererzeugende Industrie - Angestellte- KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zum 1.4.2024 um 7,8 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
- Aufrechterhaltung der Überzahlung: Die bisher (vor dem 01.01.2024) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.4.2024 um 7,8 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
- Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EstG in der Höhe von 360.- Euro in zwei Teilzahlungen mit dem April- und Mai-Gehalt.
- Bei Teilzeit-Beschäftigten erfolgt eine Aliquotierung gem. der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
D) Ledererzeugende Industrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
- + 7,8 % KV-Mindestlöhne
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne zum 1.4.2024
- + 360,00 EURO Teuerungsprämie
- Auszahlung im April und Mai 2024
- + IST-Löhne: Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen
- Die bisher bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
- + 7,8 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen zum 1.4.2024 (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
- + 360,00 EURO Teuerungsprämie auch für Lehrlinge
- Der neue Mindestlohn beträgt: 1.617,55 EURO
E) Telekom-Unternehmen - KV-Abschluss per 1.1.2024 - mit Mitarbeiterprämie
- Arbeitszeitverkürzung von 40 Stunden auf 38,5 Stunden mit 1.10.2024
- Zweistufige Erhöhung der IST- und Mindestgehälter:
- 1.01.2024: Erhöhung der IST- und Mindestgehälter um 4,00%
- 1.10.2024: Erhöhung der IST- und Mindestgehälter um € 90,00
- Auszahlung einer Mitarbeiter*innenprämie in der Höhe von € 1.500,00 bis 1.3.2024
F) Winzergenossenschaften NÖ - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Die KV-Löhne werden um 7,0 % plus einem Fixbetrag von 30 € erhöht.
- Das ergibt im Durchschnitt 8,39 %
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Lohn- und Gehaltstafel wurde eingerichtet
- Neuer Mindestlohn: € 2.217,08