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Wie wird man ein Betriebsratsmitglied eines „Nicht-Betriebs“ nach einem Betriebsteilübergang los?
#1
Sachverhalt:

Der Fall hatte ein wenig etwas von „Slapstick“.

Da war zunächst eine Betriebsratswahl, die so nie hätte stattfinden dürfen, weil gar kein Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG vorgelegen war.

Eine Anfechtung unterblieb jedoch (vermutlich deshalb, weil die Funktionsperiode am ersten Tag des ersten Lockdowns – somit am 18.03.2020 – zu laufen begann).

Dann wurde die Betriebseinheit (die kein Betrieb war) mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen.

Nun ging es darum, das Betriebsratsmitglied, das es so nicht hätte geben dürfen, durch Arbeitgeberkündigung loszuwerden.

Eine Zustimmung durch das Gericht vorab wurde nicht eingeholt.


So entschied der OGH:

Dieser interessante Fall erscheint in einer der nächsten Ausgaben der WPA und kann schon jetzt im WIKU-Premium-Blog (Passwort erforderlich) gelesen werden.

https://wikutraining.at/blog/246
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