19.12.2024, 19:16
Liebes Forum!
Ein Dienstnehmer hat betreffend Dienstfahrzeug folgende Formulierung im Dienstvertrag:
Der Dienstgeber behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich
gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Privatnutzung zu untersagen. In diesem
Fall wird dem Dienstnehmer der Sachbezugswert zur Auszahlung gebracht.
Während entgeltfreier Zeiten (Karenz, Bildungskarenz, Präsenzdienst, unbezahlter
Urlaub), bei Beendigung des Dienstverhältnisses, bei Urlaubsverbrauch während der
Kündigungsfrist oder bei Dienstfreistellung ist der Dienstnehmer verpflichtet, das
Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beischluss sämtlicher
Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen in Verbindung
stehender Sachen der Gesellschaft unverzüglich zurück zu geben.
Der Dienstnehmer soll nun gekündigt werden.
Kann man ihm
- den PKW "entschädigungslos" für die Dauer des Urlaubs bzw. Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist nehmen?
oder müsste ich ihm dann den Sachbezugswert zur Abrechnung bringen?
Bei E-Fahrzeugen ist der Sachbezug 0,00. Müsste ich da den Aufwand lt. Buchhaltung zusätzlich abrechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
lg
Ein Dienstnehmer hat betreffend Dienstfahrzeug folgende Formulierung im Dienstvertrag:
Der Dienstgeber behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich
gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Privatnutzung zu untersagen. In diesem
Fall wird dem Dienstnehmer der Sachbezugswert zur Auszahlung gebracht.
Während entgeltfreier Zeiten (Karenz, Bildungskarenz, Präsenzdienst, unbezahlter
Urlaub), bei Beendigung des Dienstverhältnisses, bei Urlaubsverbrauch während der
Kündigungsfrist oder bei Dienstfreistellung ist der Dienstnehmer verpflichtet, das
Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beischluss sämtlicher
Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen in Verbindung
stehender Sachen der Gesellschaft unverzüglich zurück zu geben.
Der Dienstnehmer soll nun gekündigt werden.
Kann man ihm
- den PKW "entschädigungslos" für die Dauer des Urlaubs bzw. Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist nehmen?
oder müsste ich ihm dann den Sachbezugswert zur Abrechnung bringen?
Bei E-Fahrzeugen ist der Sachbezug 0,00. Müsste ich da den Aufwand lt. Buchhaltung zusätzlich abrechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
lg