20.10.2025, 11:21
Liebes Forum!
Wie geht es nach dem 31.12.2025 mit § 54b ASVG weiter ?
Höhere SV-Beiträge im Vergleich zum Dezember auch ohne Gehaltserhöhung gibt es – abgesehen von Gesetzesänderungen - hauptsächlich durch die steigende HBGL (bei gewissen Fällen).
Zum 1.1.2026 scheint es aber durch das Auslaufen des § 54b ASVG auch diesbezüglich „speziell“ zu werden – juristisch ist es ohnedies eine Gesetzesänderung, indem eine befristete Maßnahme ausläuft.
Aktuell sind bereits Beendigungsfälle abzurechnen, in denen auch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird: Ist das Auslegungsergebnis richtig, dass die SV-Verlängerung einer Urlaubsersatzleistung, die über den 31.12.2025 „hinausragt“, in bisherigen „§ 54b ASVG-Fällen“ für Zeiträume ab 1.1.2026 jedenfalls zu höheren DN-PV-Beiträgen führt ?
Wie geht es nach dem 31.12.2025 mit § 54b ASVG weiter ?
Höhere SV-Beiträge im Vergleich zum Dezember auch ohne Gehaltserhöhung gibt es – abgesehen von Gesetzesänderungen - hauptsächlich durch die steigende HBGL (bei gewissen Fällen).
Zum 1.1.2026 scheint es aber durch das Auslaufen des § 54b ASVG auch diesbezüglich „speziell“ zu werden – juristisch ist es ohnedies eine Gesetzesänderung, indem eine befristete Maßnahme ausläuft.
Aktuell sind bereits Beendigungsfälle abzurechnen, in denen auch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird: Ist das Auslegungsergebnis richtig, dass die SV-Verlängerung einer Urlaubsersatzleistung, die über den 31.12.2025 „hinausragt“, in bisherigen „§ 54b ASVG-Fällen“ für Zeiträume ab 1.1.2026 jedenfalls zu höheren DN-PV-Beiträgen führt ?