23.03.2020, 13:06
Ihr erstes Kurzarbeits-Update für heute- Neues zur Kurzarbeitsbeihilfe und Teilzeitbeschäftigte im AMS-KUA-Antrag
1. Nettoersatzrate - Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung
Wir sind gerade dabei, das Ganze zu entflechten.
Jetzt hat sich schon einmal ein Schleier gelüftet, nämlich jener, wonach die Nettoersatzrate (80 %, 85 % bzw. 90 %) die Sicherung für das gesamte Entgelt des Kalendermonats darstellt und nicht nur für die ausfallenden Stunden. Die Formulierung ist aber - das wird eingeräumt - in der Tat etwas missverständlich.
Man bedauert auch, dass hier diese Zweiteilung (hier: Berechnung Kurzarbeitsunterstützung und dort Kurzarbeitsbeihilfe, jeweils mit unterschiedlichen Berechnungen) geschehen ist. Das dürfte nicht ganz geplant gewesen sein.
2. AMS-Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe:
Dieser wird angeblich gerade überarbeitet wegen des Problems der Teilzeitbeschäftigungen.
1. Nettoersatzrate - Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung
Wir sind gerade dabei, das Ganze zu entflechten.
Jetzt hat sich schon einmal ein Schleier gelüftet, nämlich jener, wonach die Nettoersatzrate (80 %, 85 % bzw. 90 %) die Sicherung für das gesamte Entgelt des Kalendermonats darstellt und nicht nur für die ausfallenden Stunden. Die Formulierung ist aber - das wird eingeräumt - in der Tat etwas missverständlich.
Man bedauert auch, dass hier diese Zweiteilung (hier: Berechnung Kurzarbeitsunterstützung und dort Kurzarbeitsbeihilfe, jeweils mit unterschiedlichen Berechnungen) geschehen ist. Das dürfte nicht ganz geplant gewesen sein.
2. AMS-Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe:
Dieser wird angeblich gerade überarbeitet wegen des Problems der Teilzeitbeschäftigungen.