15.02.2021, 18:52
Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen bitte:
Steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze beim EAR. Vorsteuer steht daher nur im Verhältnis zu den Umsätzen zu.
Dementsprechend wird die Vorsteuer gekürzt.
Wenn nun noch ein Privatanteil z.B. für einen VST-Abzugsberechtigten PKW zum tragen kommt, wie wird richtig gerechnet?
Beispiel:
20% Umsätze = 40.000,--
0% d.h. steuerfreie Umsätze = 10.000,--
D.h. die zu 100% geltend gemachte VST wird um 20% gekürzt.
Bei alle Aufwandskonten wird die VST gekürzt und der Aufwand erhöht.
Wie ist es beim VST-abzugsberechtigten PKW mit z.B. 30% Privatanteil?
zuerst VST-Kürzung (und somit Aufwandserhöhung) und davon dann 30% PA?
2. Frage:
dieser VST-abzugsberechtigte PKW wird verkauft (ein Leasinggut aus dem Leasing herausgekauft und selbst weiterverkauft mit Verlust).
STB hat gebucht: Kl. 5 WEK PKW / 2800 und Kl. 4 Erlöse PKW / 2800
das ganze ebenfalls in der Kl. 5 mit VST-Berichtigung. Ist das korrekt, das ich beim Kauf vom Leasing auch nochmals die VST-Korr. mache?
Und genau dieser Erlös des PKW-Verkaufs zählt dann auch noch für das Verhältnis stfr. und stpfl. Umsätze dazu und ändert das VST-Korrekturverhältnis nochmals, das kann doch nicht stimmen. Kann mir das wer beantworten?
Macht ja einen großen Unterschied ob ich 11% oder 20% VST-Kürzung habe (aufgrund PKW-Verkauf).
DANKE + LG
Robert
vielleicht kann mir wer helfen bitte:
Steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze beim EAR. Vorsteuer steht daher nur im Verhältnis zu den Umsätzen zu.
Dementsprechend wird die Vorsteuer gekürzt.
Wenn nun noch ein Privatanteil z.B. für einen VST-Abzugsberechtigten PKW zum tragen kommt, wie wird richtig gerechnet?
Beispiel:
20% Umsätze = 40.000,--
0% d.h. steuerfreie Umsätze = 10.000,--
D.h. die zu 100% geltend gemachte VST wird um 20% gekürzt.
Bei alle Aufwandskonten wird die VST gekürzt und der Aufwand erhöht.
Wie ist es beim VST-abzugsberechtigten PKW mit z.B. 30% Privatanteil?
zuerst VST-Kürzung (und somit Aufwandserhöhung) und davon dann 30% PA?
2. Frage:
dieser VST-abzugsberechtigte PKW wird verkauft (ein Leasinggut aus dem Leasing herausgekauft und selbst weiterverkauft mit Verlust).
STB hat gebucht: Kl. 5 WEK PKW / 2800 und Kl. 4 Erlöse PKW / 2800
das ganze ebenfalls in der Kl. 5 mit VST-Berichtigung. Ist das korrekt, das ich beim Kauf vom Leasing auch nochmals die VST-Korr. mache?
Und genau dieser Erlös des PKW-Verkaufs zählt dann auch noch für das Verhältnis stfr. und stpfl. Umsätze dazu und ändert das VST-Korrekturverhältnis nochmals, das kann doch nicht stimmen. Kann mir das wer beantworten?
Macht ja einen großen Unterschied ob ich 11% oder 20% VST-Kürzung habe (aufgrund PKW-Verkauf).
DANKE + LG
Robert