Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021
#1
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021


Arbeitskräfteüberlasser – Arbeiter/innen – KV-Abschluss (rück-wirkend) per 1.1.2021
• Die KV-Löhne steigen um 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10)
• Die Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht.


Diözese Linz – KV-Abschluss (rückwirkend) per 1.1.2021
• Die KV-Gehaltstafel und alle Zulagen werden um 1,50 % erhöht werden, die Werte der Gehälter auf den nächsten Euro aufgerundet.
• Anrechnung einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche
• Erstmaliger Schuleintrittstag des (Pflege- und im gemeinsamen Haushalt lebenden Stief-)Kindes ist dienstfrei (Anlasstag)
• Freiwilligenarbeit in Katastrophenhilfeorganisationen ist bezahlte Freistellung nach § 8 Abs 3a AngG statt bisher unbezahlter Urlaub (wenn mit der Dienstgeberin eine Verein-barung über eine Freistellung getroffen wird)
• Derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt, hat dennoch Anspruch auf Karenz/Papamonat
• Absicherung der vereinheitlichten Praxis hinsichtlich Anrechnung von Vordienstzeiten
• Karenz-, Bildungs- und Betreuungszeiten nach AVRAG während eines aufrechten Dienstverhältnisses werden zur Gänze auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet: Vorrückung, Urlaubsstichtag, Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Treueprämie, Abfertigung alt
• Militär-, Wehr-, Zivildienst während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 8 APSG sind zu 100% auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen (bisher 50%)
• (Präzisierung) vorgezogene 6. Urlaubswoche bei ununterbrochener(!) 3-jähriger Dienstzeit
• Stichtagsregelung (statt Durchschnitt) bei Treueprämie hinsichtlich der Höhe (bei schwankendem Anstellungsausmaß)
• Kündigungsfrist bei DN-Kündigung: nur für G8- und G9-DienstnehmerInnen im Einzel-dienstvertrag ausdehnbar auf bis zu 3 Monaten
• Div. Anpassungen/Ergänzungen im Musterdienstvertrag
Geltungsbeginn: 1.1.2021


Expeditarbeiter/innen – KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2021 um 1,45 Prozent bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
• Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne um 1,55 Prozent.
• Die innerbetrieblichen Ist-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist (Parallelverschiebung).
• Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Verhandlungspartner in Gespräche zu einer Re-form des Expedit-Kollektivvertrages eintreten und diese längstens bis zum 31.12.2021 zu einem Abschluss bringen.


Floristen und Blumeneinzelhändler – KV-Abschluss per 1.2.2021
• Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 4,26 %.
• Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 7,04 %.
• Festlegung der Lehrlingseinkommen für die Ausbildung nach den § 8b 1 und § 8b 2 Berufsausbildungsgesetz.
Im Rahmenrecht:
• Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Flexibles Model 38/10.
• Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, kann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit erhöht werden. Der Durch-rechnungszeitraum beträgt maximal 13 Wochen.
• Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht durchgeführt.

Konditoren Oberösterreich – KV-Abschluss per 1.2.2021
• Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,23 %
• Fünf Lohnkategorien wurden überproportional erhöht, um die € 1.500,00 Mindest-lohn in Etappen zu erreichen.
• Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge

Raiffeisenlagerhäuser Kärnten – KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die Kollektivvertrags-Gehälter und das Fixum werden um 1,50 % erhöht und die Beträge auf volle Eurobeträge aufgerundet.
• Überzahlungen zum 31. März 2021 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
• Die Lehrlingsentschädigung wird ü erhöht. Sie beträgt
o im 1. LJ € 711,00,
o im 2. LJ € 850,00,
o im 3. LJ € 1.115,00,
o und im 4. LJ € 1.183,00.
• Eine Arbeitsgruppe wird zu folgenden Themen eingerichtet:
- Harmonisierung der Diätenregelung (für 4 KVs.
- redaktionelle und legistische Anpassungen an das LAG neu.
- Überarbeitung der Berufsbilder in den Verwendungsgruppen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste