07.04.2022, 23:28
Eine Frage der Kollegin Alexandra aus NÖ:
Unternehmer in Österreich mit ATU Nummer, bestellt in Deutschland bei einem Unternehmen, dieses hat ebenfalls eine UID Nummer.
Ware (Uhren, Schmuck, Taschen). Die Rechnung kommt vom Deutschen Unternehmer mit beiden UID Nummern und keinem MWST Ausweis. Als Zusatz steht im Text ganz unten klein gedruckt. "Diese Lieferung ist Teil eines Dreiecksgeschäftes gem. Art. 28c E (3) der 6. EU Richtline und die Steuerschuldnerschaft verlagert sich auf den Empfänger.
Wie ist der Sachverhalt zu behandeln, die Lieferung kommt von dem Unternehmen, bei dem telefonisch bestellt wurde.
Danke für eure Unterstützung
Günter Hendrich, NÖBBC
Unternehmer in Österreich mit ATU Nummer, bestellt in Deutschland bei einem Unternehmen, dieses hat ebenfalls eine UID Nummer.
Ware (Uhren, Schmuck, Taschen). Die Rechnung kommt vom Deutschen Unternehmer mit beiden UID Nummern und keinem MWST Ausweis. Als Zusatz steht im Text ganz unten klein gedruckt. "Diese Lieferung ist Teil eines Dreiecksgeschäftes gem. Art. 28c E (3) der 6. EU Richtline und die Steuerschuldnerschaft verlagert sich auf den Empfänger.
Wie ist der Sachverhalt zu behandeln, die Lieferung kommt von dem Unternehmen, bei dem telefonisch bestellt wurde.
Danke für eure Unterstützung
Günter Hendrich, NÖBBC
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB