07.06.2022, 11:41
Hallo liebe Kollegen,
ich habe vor kurzem einen neuen Klienten übernommen, der nur Einkünfte aus V+V + Pension hat.
Die Dame die bisher die Buchhaltung erledigt hat ist verstorben.
In allen Vorjahren war die Einkünfte so gering, dass Steuer lt. ESt-Bescheid nie höher war als € 500,-
In den Jahren 2018+2019 wurden Immobilien verkauft und scheinbar vergessen in den
Steuererklärungen in die Versteuerung nach Tarif zu optieren.
Der Est-Bescheid 2019 wurde am 30.3.2020 veranlagt.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit zu erwirken, dass mein Klient die Immo-Est zurück bekommt?
Es geht um € 7.560,- und € 5.754,-.
Wir jeden Tipp wäre mein Klient und ich sehr dankbar.
liebe Grüße
Manfred Haslinger
ich habe vor kurzem einen neuen Klienten übernommen, der nur Einkünfte aus V+V + Pension hat.
Die Dame die bisher die Buchhaltung erledigt hat ist verstorben.
In allen Vorjahren war die Einkünfte so gering, dass Steuer lt. ESt-Bescheid nie höher war als € 500,-
In den Jahren 2018+2019 wurden Immobilien verkauft und scheinbar vergessen in den
Steuererklärungen in die Versteuerung nach Tarif zu optieren.
Der Est-Bescheid 2019 wurde am 30.3.2020 veranlagt.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit zu erwirken, dass mein Klient die Immo-Est zurück bekommt?
Es geht um € 7.560,- und € 5.754,-.
Wir jeden Tipp wäre mein Klient und ich sehr dankbar.
liebe Grüße
Manfred Haslinger