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ImmoESt
#1
Hallo Forum,

Ich habe lim Jahr 2021 mein Geschäftslokal verkauft, die ImmoESt wurde gemeldet und abgeführt. 

Jetzt ergibt sich beim Jahresabschluß 2021 die Frage: ist das damit sozusagen "endbesteuert", d.h.  ich brauche in diesem Fall den Verkaufserlös in der E/A-Re nicht mehr anzusetzen?  Sonst wäre es ja doppelt besteuert.....   Oder bin ich da auf falscher Spur....?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Christa
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#2
Gewinne und Verluste aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen sind im ermittelten Gewinn enthalten. Die ImmoESt ist anzurechnen. Die Steuererklärungsformulare sehen diesbezüglich eigene Felder vor.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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