20.08.2019, 08:38
Vorzeitiger Austritt nach § 25 IO während einer Altersteilzeitvereinbarung – Höhe der IESG-gesicherten Kündigungsentschädigung
OGH 8 ObS 7/19s vom 27. Juni 2019
§ 25 IO
So entschied der OGH:
§ 25 IO
1. Kam es rund 11 Monate vor der Insolvenzeröffnung (also außerhalb des „verpönten“ sechsmonatigen Zeitraums vor Insolvenzeröffnung = § 1 Abs. 3 Z 2 lit. b IESG) zu einer Altersteilzeitvereinbarung, im Zuge welcher festgelegt wurde, dass eine allfällige Kündigungsentschädigung auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit (vor der altersteilzeitbedingten) Herabsetzung zu gewähren wäre, so ist dieser Anspruch (also: die Kündigungsentschädigung) sowie ein allfälliger Schadenersatz nach dem IESG gesichert, wenn der Arbeitnehmer einen berechtigten vorzeitigen Austritt nach § 25 IO erklärt.
2. Eine sittenwidrige Inanspruchnahme der IEF-Service GmbH ist nicht zu erkennen, zumal die Austrittserklärung die Altersteilzeitvereinbarung beendet hatte und zumal für die Dauer der Altersteilzeitvereinbarung auch der IESG-Zuschlag von der ursprünglichen Beitragsgrundlage weiter entrichtet wurde.