28.01.2023, 20:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2023, 20:37 von Christoph G..)
Liebe Community,
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Der Klient ist Unternehmer und hätte eine gültige UID-Nr, die auf der Amazonrechnung nicht angeführt ist. Verkäufer ist laut Adresse Amazon LUXENBURG, mit Angabe einer ÖSTERREICHISCHEN UID-Nr. Die Rechnung wurde mit 20% österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt.
Siehe dazu das Erkenntnis des BFG (Link)
Wie fasst ihr so eine Rechnung mit den oben beschriebenen Angaben auf ?
Bitte um Eure Meinungen. Danke.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Der Klient ist Unternehmer und hätte eine gültige UID-Nr, die auf der Amazonrechnung nicht angeführt ist. Verkäufer ist laut Adresse Amazon LUXENBURG, mit Angabe einer ÖSTERREICHISCHEN UID-Nr. Die Rechnung wurde mit 20% österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt.
- Die gängige Praxis verbucht diesen Sachverhalt als innergemeinschaftlichen Erwerb und stellt die Vorsteuer in den Aufwand. Die Grundlage dieser Praxis ist dass man davon ausgeht dass Amazon auf Grund der fehlenden UID-Nr des Empfängers auf einen Privaten Abnehmer schließt und damit die neue Versandhandelsregelung zu tragen kommt. Demnach verbucht man fälschlicherweise eine Private Anschaffung als Betriebsausgabe unter der Vorwegnahme die Rechnung sei von Amazon eigentlich als innergemeinschaftliche Lieferung zu handhaben gewesen. Aus meiner Sicht ist dies komplett falsch!
- Eine andere Verbuchungsmöglichkeit ist es diese Rechnung als Inlandsrechnung aufzufassen und 20% Vorsteuer zu holen. Grundlage ist die Ausgangslage dass Amazon Betriebsintern die Waren von Luxenburg nach Österreich per ig Verbringen handhabt und dann vom österreichischen Distributionslager aus als Inlandsrechnung handhabt. Auf Grund eines EUGH-Urteils welches besagt dass die UID-Nr nur ein formales Rechnungskriterium sei, dürfe von der österreichischen Finanz der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. Demnach wäre die Inlandsrechnung korrekt ausgestellt und der Vorsteuerabzug und die Handhabung als Betriebliche Anschaffung gerechtfertigt.
Siehe dazu das Erkenntnis des BFG (Link)
Wie fasst ihr so eine Rechnung mit den oben beschriebenen Angaben auf ?
Bitte um Eure Meinungen. Danke.
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www.christoph-gsodam.eu
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