02.05.2023, 16:44
Hallo,
wenn ein Arbeiter EUR 500,91 verdient und zudem eine Trinkgeldpauschale von zB 20 Euro angesetzt werden muss, übersteigt man dann die Geringfügigkeitsgrenze oder bleibt die Trinkgeldpauschale für die Geringfügigkeitsgrenze außer Ansatz?
Vielen Dank!
wenn ein Arbeiter EUR 500,91 verdient und zudem eine Trinkgeldpauschale von zB 20 Euro angesetzt werden muss, übersteigt man dann die Geringfügigkeitsgrenze oder bleibt die Trinkgeldpauschale für die Geringfügigkeitsgrenze außer Ansatz?
Vielen Dank!