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BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag
#1
Schönen Nachmittag, ich habe folgendes Problem bzw. verstehe ich folgende Sachlage nicht:
Mein Klient hat sich Anfang 2022 selbstständig gemacht. Es wurde zusätzlich ein Lohnzettel L21 von der BUAK für Urlaubsgeld aus 2021 übermittelt. Aus diesem Grund habe ich den Verkehrsabsetzbetrag als auch den Teuerungsabsetzbetrag geltend gemacht. Im Steuerbescheid wurden diese Absetzbeträge nicht berücksichtigt. Die daraufhin eingebrachte Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der BUAK, nicht um eine bezugsauszahlende Stelle handelt und für den L21 kein Absetzbetrag zusteht. Kann mir bitte jemand Info geben, wo ich dazu die rechtliche Begründung finden kann? Vielen Dank!
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