27.12.2023, 15:38
Frage:
Werden in Rechnung gestellte Aufwendungen , die (gewerbe/berufsrechtlich) zu Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters gehören, wie bspw. Buchhaltung, JA-Abschlussarbeiten, oder Erstellung eines Businessplans ?, steuerlich als betrieblicher Aufwand anerkannt, wenn diese Rechnung von Personen ohne aufrechter Berufsberechtigung oder auch nur mit einschlägiger Berufserfahrung, gestellt wird. Eine eindeutige Regelung findet sich bspw. bei den den Sonderausgaben, wonach solche Ausgaben nur absetzbar sind, wenn sie von dazu befugten Parteienvertreter, wie bspw. Steuerberater) in Rechnung gestellt werden. Gibt es eine genaue Regelung auch für die o.a. Aufwendungen?
Werden in Rechnung gestellte Aufwendungen , die (gewerbe/berufsrechtlich) zu Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters gehören, wie bspw. Buchhaltung, JA-Abschlussarbeiten, oder Erstellung eines Businessplans ?, steuerlich als betrieblicher Aufwand anerkannt, wenn diese Rechnung von Personen ohne aufrechter Berufsberechtigung oder auch nur mit einschlägiger Berufserfahrung, gestellt wird. Eine eindeutige Regelung findet sich bspw. bei den den Sonderausgaben, wonach solche Ausgaben nur absetzbar sind, wenn sie von dazu befugten Parteienvertreter, wie bspw. Steuerberater) in Rechnung gestellt werden. Gibt es eine genaue Regelung auch für die o.a. Aufwendungen?