31.10.2019, 16:29
Meine Klientin (GmbH) sponsert ein Symposium in Deutschland (B2B):
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.
Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?
Besten Dank im Voraus!
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.
Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?
Besten Dank im Voraus!