Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
USt Frage zu Symposium in Deutschland:
#1
Meine Klientin (GmbH) sponsert ein Symposium in Deutschland (B2B):
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.

Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?

Besten Dank im Voraus!
Zitieren
#2
Soweit dem Sachverhalt zu entnehmen ist, liegt ein RC-Umsatz vor (§ 13b dUStG).
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren
#3
Besten Dank. Ich werde die Ansicht des Deutschen posten.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste