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BUAG-Schwerarbeitszeiten sind nicht von BUAG-Zuschlagsvorschreibung abhängig
#1
Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer war jahrelang bei einem Tiefbauunternehmen beschäftigt und erbrachte dort überwiegend Arbeitertätigkeiten.

Der Arbeitgeber führte ihn jedoch im Angestelltenverhältnis und entrichtete „deshalb“ keine BUAG-Zuschläge.

Strittig war, ob er Anspruch auf die Schwerarbeitspension hat, obwohl der Arbeitgeber für einen Großteil des relevanten Zeitraumes keinerlei BUAG-Zuschläge entrichtet hatte.


So entschied der OGH:

Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 13/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint zum Ende der KW 34/2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird dazu benötigt):

https://www.wikutraining.at/blog/1569
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