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Guten Tag,
eine Rechtsnorm ist noch besser als eine Meinung: Nach § 34 lit. d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind diese Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig.
Ich sehe in bestimmten Konstellationen allerdings Interpretationsspielraum.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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Das von Ihnen zitierte Abkommen betrifft die UN selbst, nicht deren Diplomaten.
Detaillierte Sachverhalte (in Ihrem Fall die Details der vermieteten Wohnung) werden üblicherweise nicht im Forum, sondern außerhalb besprochen.
Viele Grüße
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Danke nochmals!
Ich habe mich auf Artikel XII bezogen - es geht um Angestellten von UNO dort, aber egal, Sie haben recht.
Ok, habe über die Sachverhalte mitbekommen. Weitere Details habe ich soweit selbst noch nicht.
Viele Grüße
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In Artikel XII ist zwar eine Regelung betreffend die Angestellten vorgesehen, diese betrifft aber nur Einkunftsquellen, die außerhalb Österreichs liegen.
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