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Fristverlängerung zur Einbringung des Rückerstattungsantrages nach dem Epidemiegesetz
#1
Wie bereits angekündigt wurden die Fristen zur Einbringung des "Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentganges" (damit verbunden auch die Rückerstattungsanträge für das während der Quarantänemaßnahmen fortbezahlte Entgelt) verlängert.

Die Regelung wurde mittlerweile auch im Bundesgesetzblatt verlautbart und zwar mit 7. Juli 2020.

Zu dieser Verlautbarung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/62/20200707


Was diese Änderung im Detail bewirkt, konnten Sie schon hier nachlesen.

http://www.ars.at/forum/read.php?3,57115...#msg-57115


Jene Fristen, die bereits vor dem 7. Juli 2020 abgelaufen waren oder an diesem Tag noch liefen, begannen mit diesen Tag erneut zu laufen (und betragen ab diesem Tag volle drei Monate).
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