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80% Umsatzersatz bei Aufrechterhaltung der Beschäftigung
#1
Morgen

Bezüglich der Hilfe fürs Gastgewerbe (80% vom Umsatz) muss ja das Beschäftigungsverhältniss aufrecht gehalten werden.

Betrifft dies auch geringfügig Beschäftigte oder lediglich die Gruppe die auch in Kurzarbeit gemeldet werden könnte? 

vielen dank schon mal
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#2
Hallo,

die Voraussetzungen sind immer noch nicht durch; jedoch ist auch ein Dienstnehmer in KUA in einer Beschäftigung, somit kann man trotzdem den Zuschuss beantragen; ob dies auch für geringf wenn diese gekündigt werden, ist noch nicht fix; LG
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