Morgen
Bezüglich der Hilfe fürs Gastgewerbe (80% vom Umsatz) muss ja das Beschäftigungsverhältniss aufrecht gehalten werden.
Betrifft dies auch geringfügig Beschäftigte oder lediglich die Gruppe die auch in Kurzarbeit gemeldet werden könnte?
vielen dank schon mal
Bezüglich der Hilfe fürs Gastgewerbe (80% vom Umsatz) muss ja das Beschäftigungsverhältniss aufrecht gehalten werden.
Betrifft dies auch geringfügig Beschäftigte oder lediglich die Gruppe die auch in Kurzarbeit gemeldet werden könnte?
vielen dank schon mal