11.11.2020, 08:49
Wie ist vorzugehen, wenn die Arbeitszeit im gesamten November auf 0 reduziert werden sollte?
Eine Unterschreitung der 30% bzw. 10% Mindestarbeitszeit im November 2020 wird ermöglicht, wenn der Betrieb von einem Betretungsverbot gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung umfasst ist.
Die Kurzarbeitsbeihilfe wird auf bewährte Weise beantragt und bewilligt.
Wenn die bewilligte Beihilfensumme nicht ausreicht, kann die Unterschreitung der Schwellen von 30% bzw. 10% auch rückwirkend mittels Änderungsantrag beantragt werden.
Wenn der Betrieb nicht vom Betretungsverbot umfasst ist, kann die Arbeitszeit im November trotzdem auf 0 reduziert werden, im gesamten Kurzarbeitszeitraum (längstens bis Ende März 2021) sind aber 30% oder 10% zu erreichen.
Die Schwelle von 30% im Durchrechnungszeitraum kann für alle Betriebe nach Einzelfallprüfung durch die Sozialpartner auf 10% gesenkt werden.
Ist eine rückwirkende Antragstellung möglich?
Bis inklusive 20. November können Anträge mit einem Kurzarbeitsbeginn per Anfang November gestellt werden.
Die Richtlinienänderung dazu ist gerade in Vorbereitung.
Achtung: Die geltende AMS-Richtlinie verlangt für die Einbeziehung von Arbeitnehmern ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat vor Kurzarbeit.
Quelle:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html
Eine Unterschreitung der 30% bzw. 10% Mindestarbeitszeit im November 2020 wird ermöglicht, wenn der Betrieb von einem Betretungsverbot gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung umfasst ist.
Die Kurzarbeitsbeihilfe wird auf bewährte Weise beantragt und bewilligt.
Wenn die bewilligte Beihilfensumme nicht ausreicht, kann die Unterschreitung der Schwellen von 30% bzw. 10% auch rückwirkend mittels Änderungsantrag beantragt werden.
Wenn der Betrieb nicht vom Betretungsverbot umfasst ist, kann die Arbeitszeit im November trotzdem auf 0 reduziert werden, im gesamten Kurzarbeitszeitraum (längstens bis Ende März 2021) sind aber 30% oder 10% zu erreichen.
Die Schwelle von 30% im Durchrechnungszeitraum kann für alle Betriebe nach Einzelfallprüfung durch die Sozialpartner auf 10% gesenkt werden.
Ist eine rückwirkende Antragstellung möglich?
Bis inklusive 20. November können Anträge mit einem Kurzarbeitsbeginn per Anfang November gestellt werden.
Die Richtlinienänderung dazu ist gerade in Vorbereitung.
Achtung: Die geltende AMS-Richtlinie verlangt für die Einbeziehung von Arbeitnehmern ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat vor Kurzarbeit.
Quelle:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html