19.05.2021, 18:43
Information der Wirtschaftskammer Österreich
A) Nachträgliche Erhöhung der Ausfallstunden von über 70 % in Phase 3
Trotz intensiver Bemühungen bleibt es bei der Richtlinienregelung, wonach Änderungsbegehren für Arbeitszeitausfälle über 70 % nach dem 31.3. verspätet sind.
Kurzarbeitsbetriebe, die ursprünglich weniger als 70 % Ausfallstunden beantragt haben, erhalten für die ursprünglich nicht beantragten Ausfallstunden von über 70% keine Beihilfe.
B) Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen für Pensionsbezieher-innen in Phase 3
Das AMS wird jene Kurzarbeitsbeihilfen aus der Phase 3 zurückfordern, die für Beschäftige ausbezahlt wurden, die das Regelpensionsalter bereits erreichten und eine Alterspension bezogen.
Diese Rückforderung entspricht der Richtlinie und findet sich seit der Phase 3 ausdrücklich in der Verpflichtungserklärung (Punkt 2)
C) Schulungskostenförderung während Kurzarbeit - Schulungsmaßnahme reicht von Phase 3 in die Phase 4
Weiterbildungen, die in der Phase 3 begonnen haben und in die Phase 4 hineinreichen, müssen in Phase 4 noch einmal, und zwar unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer beantragt werden.
A) Nachträgliche Erhöhung der Ausfallstunden von über 70 % in Phase 3
Trotz intensiver Bemühungen bleibt es bei der Richtlinienregelung, wonach Änderungsbegehren für Arbeitszeitausfälle über 70 % nach dem 31.3. verspätet sind.
Kurzarbeitsbetriebe, die ursprünglich weniger als 70 % Ausfallstunden beantragt haben, erhalten für die ursprünglich nicht beantragten Ausfallstunden von über 70% keine Beihilfe.
B) Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen für Pensionsbezieher-innen in Phase 3
Das AMS wird jene Kurzarbeitsbeihilfen aus der Phase 3 zurückfordern, die für Beschäftige ausbezahlt wurden, die das Regelpensionsalter bereits erreichten und eine Alterspension bezogen.
Diese Rückforderung entspricht der Richtlinie und findet sich seit der Phase 3 ausdrücklich in der Verpflichtungserklärung (Punkt 2)
C) Schulungskostenförderung während Kurzarbeit - Schulungsmaßnahme reicht von Phase 3 in die Phase 4
Weiterbildungen, die in der Phase 3 begonnen haben und in die Phase 4 hineinreichen, müssen in Phase 4 noch einmal, und zwar unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer beantragt werden.