29.05.2021, 16:13
Auch bei einer Einlagenrückzahlung ist eine Kapitalertragsteuer Anmeldung durchzuführen und beim Punkt KEST Pflicht ist dies anzugeben (damit fällt somit keine KEST an).
Ist diese Einlagenrückzahlung nun wie eine Gewinnausschüttung SV pflichtig oder nicht?
Ist diese Einlagenrückzahlung nun wie eine Gewinnausschüttung SV pflichtig oder nicht?