13.09.2021, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2021, 15:58 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Bezahlte Dienstfreistellung vor der Geburt des Kindes ist für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld unschädlich
OGH 10 ObS 5/21i vom 26. Februar 2021
§ 24 KBGG
So entschied der OGH:
War eine Arbeitnehmerin im 182-tägigen Beobachtungszeitraum von ihrem Dienstgeber unter Fortzahlung des Entgelts und Weiterbestehen der Sozialversicherungspflicht etwa vier Wochen lang vom Dienst freigestellt, steht dies ihrem Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.
OGH 10 ObS 5/21i vom 26. Februar 2021
§ 24 KBGG
So entschied der OGH:
War eine Arbeitnehmerin im 182-tägigen Beobachtungszeitraum von ihrem Dienstgeber unter Fortzahlung des Entgelts und Weiterbestehen der Sozialversicherungspflicht etwa vier Wochen lang vom Dienst freigestellt, steht dies ihrem Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.