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Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.

bitte um Info

Vielen herzlichen Dank
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#2
Für den Fall, dass Sie mit dem Begriff "Trinkgeldpauschale" die "Trinkgeldersatzregelung" während der Kurzarbeit meinen, so liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig, dass diese allen Arbeitnehmer*innen, die sich in einem Betrieb, welcher dieser Regelung unterworfen ist, in Kurzarbeit befinden.

Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine Trinkgeldpauschale zum Ansatz kommt oder nicht.
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#3
Danke für die schnelle Antwort.
ja ich meine die Trinkgeldersatzregelung während der KUA

Schönes Wochenende
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