Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 12/2022
#1
Innsbrucker Kommunalbetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2022

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
  • Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen aller kaufmännischen und gewerblichen Lehrlinge um 3,5 % mit Wirksamkeit vom 1. März 2022.
  • Die Erhöhungen der Mindestlöhne/Mindestgrundgehälter, der Ist-Löhne/Ist-Gehälter sowie der Lehrlingsentschädigungen gelten bis 31. Dezember 2022.



Kaufmännische Angestellte (nichtjournalistisch) sowie die Redakteure, Redakteursaspiranten und technisch-redaktionellen Dienstnehmer bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben per 1.4.2022 bzw. 1.6.2022



  • Die Tarifgehälter und Lehrlingseinkommen werden um 3,2% bei Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
  • Die Summen der bisherigen Quinquennienbeträge werden bei Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag um 3,2% erhöht.
  • Die Honorierung von Textbeiträgen für ständige freie Mitarbeiter wird auf € 45,- pro 1000 Anschläge erhöht.
  • Der Sonn- und Feiertagszuschlag in Kundendienst-Abteilungen wird auf € 6,50,- pro Stunde erhöht
  • Das Kilometergeld für den Bereich Transport/Logistik wird auf € 0,42 erhöht
  • Die Erhöhungen treten mit 1. April 2022 für kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte bzw. mit 1. Juni 2022 für Redakteure, Redakteursaspiranten und technisch-redaktionelle Dienstnehmer (sowie ständige freie Mitarbeiter) in Kraft.





Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ - KV-Abschluss per 1.4.2022

  • Die Lohnsätze werden in den Lohnkategorien 1,2 und 3 um 3,7 % und in den Lohnkategorien 4,5,6 und 7 um 3,9 % erhöht.
  • Lehrlingseinkommen und Praktikantenentschädigung werden um 3,9 % erhöht und auf den nächsten Euro aufgerundet.
  • Besserstellungen aus der NÖ Landarbeitsordnung wurden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
  • Geltungsbeginn: 1. April 2022



Raiffeisenlagerhäuser Kärnten - KV-Abschluss per 1.4.2022

Die KV-Gehälter und das Fixum für Provisionsmitarbeiter:innen werden um 3,2% angehoben und die errechneten Werte auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
Überzahlungen zum 31. März 2022 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
Die Lehrlingseinkommen werden überdurchschnittlich erhöht:
  • 1. LJ: € 740,- (+4,08%)
  • 2. LJ: € 900,- (+5,88%)
  • 3. LJ: € 1.170,- (+4,93%)
  • 4. LJ: € 1.230,- (+3,97%)
Für neueintretende Lehrlinge ab 01. April 2022 werden die innerbetrieblichen Lehrzeiten auf die Betriebszugehörigkeit für die Gehaltseinstufung angerechnet.
Übernahme der Feiertagsregelung aus der Kärntner Landarbeitsordnung (Verankerung der beiden Kärntner Feiertage im KV) sowie redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste