01.04.2022, 16:12
Die neue Kurzarbeitsrichtlinie ist ONLINE!
Die Kurzarbeitsrichtlinie mit der die maximale Dauer der Beihilfengewährung für Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie durchgehend in Kurzarbeit sind - unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände - bis längstens 31. Mai 2022 verlängert wird, ist nun rechtswirksam geworden, so dass das AMS mit der Bewilligung jener Anträge beginnen wird.
Zur neuen Richtlinie geht es hier:
https://www.ams.at/content/dam/download/...a_RILI.pdf
Die Kurzarbeitsrichtlinie mit der die maximale Dauer der Beihilfengewährung für Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie durchgehend in Kurzarbeit sind - unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände - bis längstens 31. Mai 2022 verlängert wird, ist nun rechtswirksam geworden, so dass das AMS mit der Bewilligung jener Anträge beginnen wird.
Zur neuen Richtlinie geht es hier:
https://www.ams.at/content/dam/download/...a_RILI.pdf