Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gesellschafter Geschäftsführer vorzeitige Alterspension
#1
Liebes Forum,
ein Gesellschafter Geschäftsführer (100% Beteiligung) kann mit Erreichen seines 62. Lebensjahres in vorzeitige Alterspension gehen.
Ist es möglich, weiterhin Geschäftsführer zu bleiben wenn sein Geschäftsführerhonorar unter der Geringfügigkeitsgrenze (Kleinunternehmer) ist, obwohl er trotzdem fast voll weiterarbeitet (die Gewinnausschüttungen werden dann in den nächsten Jahren ausgeschüttet).
Vielen Dank!
Zitieren
#2
Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit neben der Pension nicht schädlich sofern diese als Regelpension geführt ist. Auch die Kleinunternehmerschaft scheint generell unschädlich zu sein. Allerdings frage ich mich wie du als 100% Geschäftsführer, vermutlich von einer GmbH, ohne die Gewerbeberechtigung an die Gewinnausschüttungen oder die Geschäftsführerhonorare kommen willst. Das Unternehmen könnte nicht bestehen. Dieses Firmen-Konstrukt müsstest Du näher erklären.

Vielleicht hilft Dir dieses Formular von der SVS: Formular SVS
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
Zitieren
#3
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es handelt sich um eine GmbH. 
Die Gewerbeberechtigung müsste ja nicht unbedingt zurückgelegt werden. Man könnte ja als Kleinunternehmer eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen (Geschäftsführerbezug ca. € 500 pro Monat) und Gewinnausschüttungen wird es in den nächsten Jahren keine geben (wahrscheinlich erst wieder bei Auflösung der GmbH).
Zusätzlich wird es wahrscheinlich noch einen Dienstnehmer geben.
Danke!
Zitieren
#4
Eine Kleinunternehmerbefreiung ist nur für § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG-Versicherte möglich (= Einzelunternehmer); Z 3 - Versicherte = Gesellschaftergeschäftsführer fallen da nicht drunter. Ein GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer kann keine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen. Er müsste die Geschäftsführertätigkeit zurücklegen und bräuchte dann einen Fremd-GF. Die reine Gesellschafterstellung alleine ohne GF-Befugnis wäre nicht schädlich für die vorzeitige Alterspension.
Zitieren
#5
Vielen Dank!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste