14.05.2024, 12:10
An eine Bekannte hat ihr Arbeitgeber Gehälter zwar korrekt abgerechnet, aber weil sie die Gattin des Geschäftsführers ist
und die finanzielle Lage der Firma schon jahrelang finanziell sehr knapp war wurden Teile der Gehälter von 2020 bis 2022 (über € 40.000,-) nicht ausbezahlt.
Vor knapp einem Jahr hat diese GmbH die Insolvenz beantragt und der Masseverwalter hat diese Forderung anerkannt.
Allerdings hat der IEF diese Forderung wegen des familiären Naheverhältnis mit dem Geschäftsführer mit Bescheid vom Februar 2024 abgelehnt.
Die Insolvenzquote beträgt 20% - das heißt 80% sind verloren.
Allerdings wurden für die 80% auch SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt.
Deshalb die Frage meiner Bekannten (die sich bereits 2019 in der regulären Alterspension befindet):
1) Kann man eine Refundierung dieser zu viel bezahlten SV-Beiträge und Lohnsteuer erwirken und wie?
2) Der Einkommensteuerbescheid 2022 ist noch kein Jahr alt. Kann man zumindest für das Jahr 2022 im Wege
einer Wiederaufnahme nach die §303 BAO erwirken, dass die Lohnsteuer der nun nicht mehr auszahlbaren Gehälter refundiert wird?
Für Ihren Rat sehr dankbar
Manfred
und die finanzielle Lage der Firma schon jahrelang finanziell sehr knapp war wurden Teile der Gehälter von 2020 bis 2022 (über € 40.000,-) nicht ausbezahlt.
Vor knapp einem Jahr hat diese GmbH die Insolvenz beantragt und der Masseverwalter hat diese Forderung anerkannt.
Allerdings hat der IEF diese Forderung wegen des familiären Naheverhältnis mit dem Geschäftsführer mit Bescheid vom Februar 2024 abgelehnt.
Die Insolvenzquote beträgt 20% - das heißt 80% sind verloren.
Allerdings wurden für die 80% auch SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt.
Deshalb die Frage meiner Bekannten (die sich bereits 2019 in der regulären Alterspension befindet):
1) Kann man eine Refundierung dieser zu viel bezahlten SV-Beiträge und Lohnsteuer erwirken und wie?
2) Der Einkommensteuerbescheid 2022 ist noch kein Jahr alt. Kann man zumindest für das Jahr 2022 im Wege
einer Wiederaufnahme nach die §303 BAO erwirken, dass die Lohnsteuer der nun nicht mehr auszahlbaren Gehälter refundiert wird?
Für Ihren Rat sehr dankbar
Manfred