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BFG: Feiertagsarbeitsentgelt ist kein Zuschlag und daher nicht nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei
#1
Und das nächste Ungemach dräut herein.

Näheres dazu finden Sie in einem aktuellen und frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium Blogs:

https://www.wikutraining.at/blog/560
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