21.03.2025, 08:51
Guten Morgen,
ich habe eine Mitarbeiterin die Teilzeit arbeitet, schwanger ist und in vorzeitigen Mutterschutz geht.
Ebenso hat sie eine Gleitzeit - Periode = KalJahr.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich übertragenes Zeitguthaben im Jänner auszahlen, da sie mit 31.03. in vorzeitigen Mutterschutz geht und sie dieses GH daher nicht mehr aufbrauchen kann?
(Dieses Zeitguthaben muss mE bei der AuE Wochengeld ausgeklammert werden, da es periodenfremd ist.)
2. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, hat die DN im Jänner Februar und März Mehrstunden geleistet. - Kann ich diese im jeweiligen Monat auszahlen und
in die AuE für das Wochengeld einrechnen? Da die Stunden den Zeiträumen zuzuordnen sind, oder ist das problematisch? (vor allem für das Wochengeld)
3. Während einer GL-Periode kann man normalerweise nur echte Ü-St. auszahlen, also welche die zB außerhalb des GL-Rahmen sind. Wenn ich Mehrstunden auf Wunsch der DN auszahle, sind sie dann mit den 25% Zuschlag auszuzahlen? ME wenn ja wird jedoch alles pflichtig in SV und LST abgerechnet.
4. Muss ich dafür eine schriftliche Vereinbarung aufsetzten, dass vorzeitig Guthaben ausgezahlt wird?
Vielen Dank für die Hilfe und das Feedback vorab.
ich habe eine Mitarbeiterin die Teilzeit arbeitet, schwanger ist und in vorzeitigen Mutterschutz geht.
Ebenso hat sie eine Gleitzeit - Periode = KalJahr.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich übertragenes Zeitguthaben im Jänner auszahlen, da sie mit 31.03. in vorzeitigen Mutterschutz geht und sie dieses GH daher nicht mehr aufbrauchen kann?
(Dieses Zeitguthaben muss mE bei der AuE Wochengeld ausgeklammert werden, da es periodenfremd ist.)
2. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, hat die DN im Jänner Februar und März Mehrstunden geleistet. - Kann ich diese im jeweiligen Monat auszahlen und
in die AuE für das Wochengeld einrechnen? Da die Stunden den Zeiträumen zuzuordnen sind, oder ist das problematisch? (vor allem für das Wochengeld)
3. Während einer GL-Periode kann man normalerweise nur echte Ü-St. auszahlen, also welche die zB außerhalb des GL-Rahmen sind. Wenn ich Mehrstunden auf Wunsch der DN auszahle, sind sie dann mit den 25% Zuschlag auszuzahlen? ME wenn ja wird jedoch alles pflichtig in SV und LST abgerechnet.
4. Muss ich dafür eine schriftliche Vereinbarung aufsetzten, dass vorzeitig Guthaben ausgezahlt wird?
Vielen Dank für die Hilfe und das Feedback vorab.

