01.04.2026, 07:57
Hallo,
ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.
Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.
LG Verena
ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.
Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.
LG Verena

