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Einstufung Tätowierer
#1
Hallo,

ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.

Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.

LG Verena
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#2
Ich sehe hier eher die Tätigkeit eines "Handwerkers", also eine überwiegend manuelle Tätigkeit.

Dies würde eigentlich einen Arbeiter-Status bedeuten.

Die Vereinbarung des Angestellten-Status ist aber natürlich freiwillig möglich.
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