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Freiwillige Eintragung ins Firmenbuch (e.U.)
#1
Hallo! Wer kann mir hier helfen:

Wenn sich ein Einzelunternehmer freiwillig in das Firmenbuch eintragen lässt, muss er dann auch seinen Jahresabschluss an das Firmenbuchgericht einreichen?
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#2
Nein, das hat damit nichts zu tun. Nur Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften wo der unbeschränkt haftende Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft ist zB GmbH & Co KG.

Ein Einzelunternehmer der freiwillig sich eintragen lässt, ist deswegen nicht bilanzierungspflichtig solange er nicht aus anderen Gründen (Überschreitung der Umsatzgrenzen) dazu verpflichtet ist und jedenfalls nicht offenlegungspflichtig.
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