19.03.2020, 11:04
Das nächste Update: Kurzarbeit und GmbH-Geschäfsführer/innen - eine Wende!
Es wird in der Richtlinie stehen, dass Mitglieder des geschäftsführenden Organs förderbar sind, wenn sie nach dem ASVG versichert sind.
Das bedeutet, dass handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer/innen nun auch unter die Kurzarbeitsrichtlinie fallen, wenn eine ASVG-Versicherung besteht.
Übrigens: ihr findet auf meiner privaten Facebook-Seite gerade einen geteilten Beitrag, der uns zur Gesamtsituation - so denke ich - Hoffnung gibt. Wer will, kann sich den gerne ansehen.
Es wird in der Richtlinie stehen, dass Mitglieder des geschäftsführenden Organs förderbar sind, wenn sie nach dem ASVG versichert sind.
Das bedeutet, dass handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer/innen nun auch unter die Kurzarbeitsrichtlinie fallen, wenn eine ASVG-Versicherung besteht.
Übrigens: ihr findet auf meiner privaten Facebook-Seite gerade einen geteilten Beitrag, der uns zur Gesamtsituation - so denke ich - Hoffnung gibt. Wer will, kann sich den gerne ansehen.