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Corona Kurzarbeit Teilzeitbeschäftigte
#1
Ich habe einen Klienten mit 2 TZ-Beschäftigten mit jeweils 24 Wochenstunden. Ist hier auch eine Kurzarbeit möglich?

Wieviel Wochenstunden sind hier 10% - 2,4 Studen oder 3,85 Stunden?

Danke und bleibt alle gesund.
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#2
Kurzarbeit wäre auch hier möglich.

Im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes muss man mindestens auf eine Normalarbeitszeit von 10 % der vereinbarten Normalarbeitszeit kommen (in Ihrem Fall somit 2,4 Wochenstunden).

Es kann aber - wie erwähnt - über den Kurzarbeitszeitraum verteilt werden, sodass rechnerisch an einigen Wochen sogar die NAZ in Richtung NULL gehen kann, wenn an den übrigen Wochen wieder "aufgeholt" wird.
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#3
Danke
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#4
wie ist es mit den Pauschalsätzen pro Std bei Teilzeitbeschäftigten

ich habe zB eine Dienstnehmerin mit 28 Std pro Woche

Pauschalsatz pro Std * übliche Vollzeit / tatsächliche Wochenstd

also zb
Pauschalsatz laut Bruttoentgelt aus Exceltabelle liegt bei 10,46
10,46 mal 40 Std pro Woche / 28 Std pro Woche = Pauschalsatz von 14,94 für die Teilzeitbeschäftigung

in weiterer Folge mal der vorauassichtlichen Ausfallstunden - ergibt den Beihilfebetrag

danke

weiters

ich habe einen Dienstnehmer mit nur einer Teilzeitbeschäftigten
ist in der Einzelvereinbarung dann die Kürzung mit den Vollzeitstd anzugeben - also bei Punkt 1 Kurzarbeit und zb Option 3
oder mit der tatsächlichen Stunden der Teilzeitkraft  - beschrieben ist es zwar am Beispiel einer Vollzeitkraft - aber hab ich in diesem Fall ja keine
also Vollzeit Beispiel und unten bei Punkt 3 Anzahl der Teilzeitbeschäftigten nehm ich an
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#5
zu Frage 1 wird es heute oder morgen von mir noch Erläuterungen geben.

zu Frage 2 haben wir eine Anfrage beim AMS laufen.
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