12.05.2020, 15:53
Liebe Forumsteilnehmer!
Ein Mitarbeiter, der sich in Kurzarbeit befindet, denkt darüber nach, die vorzeitige Alterspension in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme an, dass in einem solchen Fall keine Auffüllpflicht besteht?
Ist eine Meldung an bzw. Zustimmung durch das AMS oder die Gewerkschaft erforderlich?
Danke im Vorhinein!
Ein Mitarbeiter, der sich in Kurzarbeit befindet, denkt darüber nach, die vorzeitige Alterspension in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme an, dass in einem solchen Fall keine Auffüllpflicht besteht?
Ist eine Meldung an bzw. Zustimmung durch das AMS oder die Gewerkschaft erforderlich?
Danke im Vorhinein!