08.06.2020, 21:25
Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Sonderzahlung während der Kurzarbeit. Kv eisen und metall arbeiter lt. Kv bezahlen wir bei der sonderzahlung den monatslohn und die durchschnittlen geleisteten schmutzzulagen der letzten 13 wochen. Ab 01.04 haben wir kua reduzierung der arbeit um 90 % im april wurde zb gar nicht gearbeitet.
Für die berechnung des urlaubsgeldes hätte ich die letzten 3 vollen monaten vor kurzarbeit (jänner, februar, märz) als berechnungsgrundlage für die schmutzzulage verwendet.
Vielen Dank
habe eine Frage bezüglich der Sonderzahlung während der Kurzarbeit. Kv eisen und metall arbeiter lt. Kv bezahlen wir bei der sonderzahlung den monatslohn und die durchschnittlen geleisteten schmutzzulagen der letzten 13 wochen. Ab 01.04 haben wir kua reduzierung der arbeit um 90 % im april wurde zb gar nicht gearbeitet.
Für die berechnung des urlaubsgeldes hätte ich die letzten 3 vollen monaten vor kurzarbeit (jänner, februar, märz) als berechnungsgrundlage für die schmutzzulage verwendet.
Vielen Dank