15.06.2020, 17:59
Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt:
Kunde kauft im Jahr 2006 ein Grundstück um 150000 (somit Altvermögen). Er errichtet darauf im Jahr 2019 eine Kleinwohnanlage mit 4 Wohnungen. 3 Wohnungen mit Vermietungsabsicht und 1 Wohnung geht in den Verkauf. 2020 stellt er die Wohnungen fertig und verkauft eine Wohnung um 500.000. Die Grundbuchsanteile der verkauften Wohnung machen 15% aus (15/100). Daher berechne ich die ImmoEst wie folgt Veräusserungserlös des Grundanteils unter Anwendung der GrundanteilsV sind 40% von 500.000,- ds. 200.000,- und Anschaffungskosten sind (15% von 150.000) 22.500,- dh. ImmoEST Basis wären demnach 177.500,- davon 30% sind 53.250,- an ImmoEst. Für das errichtete Gebäude (hier die Wohnung) wir die Herstellerbefreiung in Anspruch genommen. Was meint ihr dazu?
Anmerkung - die Errichtungskosten der gesamten Wohnanlage belaufen sich auf 2.500.000,-. Lt. Parifizierungsgutachten beläuft sich der Nutzwert der verkauften Wohnung auf 30/100.
Vielen Dank.
Kunde kauft im Jahr 2006 ein Grundstück um 150000 (somit Altvermögen). Er errichtet darauf im Jahr 2019 eine Kleinwohnanlage mit 4 Wohnungen. 3 Wohnungen mit Vermietungsabsicht und 1 Wohnung geht in den Verkauf. 2020 stellt er die Wohnungen fertig und verkauft eine Wohnung um 500.000. Die Grundbuchsanteile der verkauften Wohnung machen 15% aus (15/100). Daher berechne ich die ImmoEst wie folgt Veräusserungserlös des Grundanteils unter Anwendung der GrundanteilsV sind 40% von 500.000,- ds. 200.000,- und Anschaffungskosten sind (15% von 150.000) 22.500,- dh. ImmoEST Basis wären demnach 177.500,- davon 30% sind 53.250,- an ImmoEst. Für das errichtete Gebäude (hier die Wohnung) wir die Herstellerbefreiung in Anspruch genommen. Was meint ihr dazu?
Anmerkung - die Errichtungskosten der gesamten Wohnanlage belaufen sich auf 2.500.000,-. Lt. Parifizierungsgutachten beläuft sich der Nutzwert der verkauften Wohnung auf 30/100.
Vielen Dank.