18.08.2020, 18:02
Freies Dienstverhältnis für österreichisches Unternehmen - ausgeübt in Spanien
VwGH Ra 2020/08/0044 vom 8. Juli 2020
Art. 13 Abs. 2 VO 1408/71
So entschied der VwGH:
Übt eine in Spanien wohnhafte Person von ihrem Wohnsitz (in Spanien) aus eine "Telearbeit" für ein österreichisches Unternehmen aus, so ist für die Durchführung der Pflichtversicherung nicht Österreich, sondern Spanien zuständig.
VwGH Ra 2020/08/0044 vom 8. Juli 2020
Art. 13 Abs. 2 VO 1408/71
So entschied der VwGH:
Übt eine in Spanien wohnhafte Person von ihrem Wohnsitz (in Spanien) aus eine "Telearbeit" für ein österreichisches Unternehmen aus, so ist für die Durchführung der Pflichtversicherung nicht Österreich, sondern Spanien zuständig.