23.11.2020, 11:19
Ein Auto fällt in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (und zwar als Kleinbus). Habe ich das richtig verstanden, dass bei diesem Kleinbus dann keine Angemessenheitsgrenze gilt und die Vorsteuer von allen Aufwendungen (Leasingraten, Reparaturen, Reifen, Diesel, etc.) in voller Höhe abgezogen werden kann. Die Anschaffungskosten belaufen sich netto auf 58.795,00.
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl